Die Wehrleitung wird entsprechend der Satzung für die Dauer von vier Jahren durch die aktiven Angehörigen der Wehr in einer ausserordentlichen Hauptversammlung gewählt. Sie setzt sich aus dem Wehrleiter und zwei Stellvertretern zusammen. Der Wehrleitung steht der Feuerwehrausschuß als beratende Koponente und als Interessenvertretung der Kameraden zur Seite. Er wird ebenfalls durch die Kameraden gewählt und arbeitet jeweils fünf Jahre.
Zur Jahreshauptversammlung am 04.03.2011 wurde die Wehrleitung erneut gewählt und muß nun noch durch den Stadtrat bestätigt werden.
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